Aktuelles
Grundwissen über Minischweine
Sonntag, 19. August 2018
- Minischweine werden ca. 15 Jahre alt
- Jedes Minischwein muss entsprechend der Tierkennzeichnungsverordnung behördlich registriert werden
- Das Tierschutzgesetz schreibt eine Haltung von mindestens zwei Schweinen vor
- Eine ausschließliche Wohnungshaltung ist ebenfalls verboten
- Da Minischweine hitzeempfindlich sind, benötigen sie einen schattenspendenden Unterstand
- Suhlmöglichkeiten müssen zur Regulation der Körpertemperatur vorhanden sein
- Kleine Kinder sollten niemals unbeaufsichtigt mit dem Schwein allein sein
- Die Fütterung von Küchenabfällen und Speiseresten ist verboten, empfehlenswert sind im Handel erhältliche Fertigfuttermittel
- Heu,Stroh,Obst und Gemüse bieten dem Schwein über den Tag verteilt willkommene Beschäftigungsmöglichkeiten
- Frisches Wasser muss immer frei verfügbar sein